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HSK-Tipp: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung

31.05.2010

Vorteile der professionellen Ausführung durch Fachbetriebe.

Seit Januar 2009 werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohnraum und Grundstück steuerlich noch weiter begünstigt.

Die Absetzbarkeit gilt nicht nur für regelmäßige, einfache Verrichtungen wie Schönheitsreparaturen, Ausbesserungs- und Gartenarbeiten, sondern z.B. auch für die Erneuerung des Badezimmers sowie die Reparatur und Wartung von Heizungen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen.

Bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von nun € 6.000,- können 20 % der Kosten (höchstens € 1.200,- im Jahr) gem. §§ 35a EStG bei der nächsten Steuererklärung direkt und völlig legal von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei sind neben dem Arbeitslohn einschließlich Umsatzsteuer auch die Fahrtkosten des Handwerkers zur Baustelle abzugsfähig, nicht jedoch die Materialkosten!

Ein Installateur wird mit der Renovation eines Badezimmers beauftragt. Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt € 2.000,- (zzgl. 19% MwSt.). Dabei entfallen € 1.500,- auf Arbeitskosten und € 500,- auf Materialkosten.

Der abzugsfähige Steuerbonus berechnet sich damit wie folgt: Arbeitskosten Installateur sind € 1.500,- zzgl. 19% MwSt. = € 1.785,-. Multipliziert man diese Kosten x 20% Förderung erhält man einen Steuerbonus in Höhe von € 357,-.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!

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